Präventos Gesundheits-Messe 2026

Gesundheits-Messe - "GESUNDHEIT erLEBEN"

Sehr geehrte Aussteller der vergangenen Messen und neue Interessenten,

der Termin für die Präventos-Messe 2026 steht fest: 24. und 25. Januar 2026 - Die Vorbereitung ist in vollem Gange und Sie können sich ab sofort anmelden.

Heilpraktiker, Ärzte, Heiler, Therapeuten, Wissenschaftler und Berater haben sich Prävention und gelebte Gesundheit auf die Fahne geschrieben. Die Messe bietet an zwei Tagen ein vielschichtiges Programm mit Ausstellern und Vorträgen zu Gesundheitsthemen aus vielen Gesundheitsbereichen, aus Natur und Wissenschaft. Viele Anwendungen, reger Austausch, gesunde Kost und eine gute Atmosphäre erwarten Sie!
Die Vorträge und Aussteller sowie weitere Informationen finden Sie dann vor Beginn der Messe hier auf der Website.

Termin: 24. - 25.01.2026 | Gesundheitsmesse: Samstag 11 – 18.00 Uhr, Sonntag  10 – 18.00 Uhr

Ort:
CCG Congress Consult und Immobiliengesellschaft mbH
Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin | Eventräume 

 

Hier ein Rückblick auf die Präventos-Messe 2025

 

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Ausstelleranmeldung

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Als Aussteller der Messe 2026 füllen Sie bitte das Formular vollständig aus und senden es ab.
Anmeldeschluss (Redaktionsschluss) ist der 30.11.2025.

 

Messeeinladung, Preise u.a.

Sehr geehrte Aussteller der vergangenen Messen und neue Interessenten,

der Termin für die Präventos-Messe 2026 steht fest: 24. und 25. Januar 2026 Die Vorbereitung ist in vollem Gange und Sie können sich ab sofort anmelden. Bitte unterstützen sie unseren organisatorischen Vorlauf durch frühzeitige Anmeldung - und sichern sie sich damit ihren Frühbucherrabbat! In diesem Sinn möchten wir sie gern erneut als Aussteller zu uns einladen

Gesundheits-Messe 

"GESUNDHEIT erLEBEN"

Termin: 24. und 25.01.2026 | Gesundheitsmesse: Samstag 11 – 18.00 Uhr, Sonntag  10 – 18.00 Uhr

Ort:
CCG Congress Consult und Immobiliengesellschaft mbH
Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin | Eventräume 

Ein Planungsentwurf für die Platzierung der Messestände wird nach Abschluss der Anmeldephase erstellt.
Die Mindestgröße eines Messestandes beträgt 4m² (2m breit x 2m tief).
Eigene Messestände und Stellwände können genutzt werden.
Der Veranstalter stellt keine Messestände und Stellwände, sondern Tische und Stühle zur Verfügung.

Für diese Messe gelten folgende Preise:

  • für Präventos-Mitglieder:   299,00 € / 4m² (+ 69,50 - €/m² für jeden weiteren m²) *
  • für Gäste/Partner:               382,00 € / 4m² (+ 85,50 - €/m² für jeden weiteren m²) *
    die Preise gelten für beide Messetage *

Frühbucherrabatt bis zum 31.07.2025 10 % (Kontoeingang)
Bedingung; Anzahlung i.H.v. 20 % innerhalb 10 Tagen nach Rechnungslegung,
Restzahlung bis zum 30.09.25.

Vom 01. August bis 31. Oktober gelten die normalen Preise 
und im November 2025 mit 15 % Mehrkostenaufschlag.

* Die Ausstellerpreise beziehen sich auf Mindeststandgröße von 4m², (2m breit x 2 m tief) plus zusätzliche gewünschte Standgröße,  incl. 1 Tisch, 2 Stühle, Stromanschluss !

Allgemeine Vorträge sind für die Messebesucher kostenfrei,
spezielle Vorträge (s. Aushang) sind kostenpflichtig,

Für die Aussteller besteht die Möglichkeit, in einem separaten Seminarraum einen Vortrag für 25 Min. zu halten - für eine Kostenpauschale von 39,- € sowie die Anmietung eines Raumes für einen Workshop  - 69,- €/Std.
Alle angegeben Preise sind ohne MwSt.

Allgemeine Vorträge sind für die Messebesucher kostenfrei, spezielle Vorträge (dann im Aushang) sind kostenpflichtig,

Anmeldeschluss (Redaktionsschluss) ist der 30.11.2025

Die Werbung erfolgt:

  • über unsere Social Media Kanäle
  • in regionalen Zeitungen (individuelle Werbung im Komplex wünschenswert).
  • extra Messe-Flyer zur eigenen und gezielten Verteilung,
  • regionale Verteilung von Flyern und Plakaten,
  • Plakatwerbung an den Straßen und Plätzen ,
  • Einlage in Zeitungen und individuelle Nutzung,
  • Rundfunk und online,
  • sowie über Eigenwerbung der Aussteller.

Füllen Sie bitte das Anmeldeformular online spätestens bis zum 30.11.2025 aus! 

Die Planung und Platzvergabe erfolgen in der Reihenfolge der Eingänge Ihrer schriftlichen Anmeldung!
 

Veranstaltungsbedingungen

Präventos-Gesundheitsmesse  GESUNDHEIT erLEBEN am 24.und 25.01.2026

1. Veranstalter

Gesundheitsverbund „Präventos e.V.“, Ärztehaus Syringenweg 24, 10407 Berlin

2. Veranstaltungsort

CCG Congress Consult und Immobiliengesellschaft mbH
Franz-Mehring-Platz 1, 0243 Berlin

3. Veranstaltungsdatum, Öffnungs-, Auf- und Abbauzeiten

Öffnungszeiten Besucher:
24.01.2026: 11.00 bis 18.00 Uhr / 25.01.2026: 10.00 bis 18.00 Uhr
Aufbauzeiten:
23.01.2026: 16.00 bis 18.00 Uhr / 24.01.2025: 08.00 bis 10.00 Uhr
Abbauzeiten:
25.01.2026: 18.00 bis 20.00 Uhr

4. Anmeldung und Anmeldeschluss

(1) Das Anmeldeformular muss online komplett ausgefüllt und rechtsverbindlich online versendet werden.
Im Ausnahmefall kann das Anmeldeformular ausgedruckt komplett ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben (inklusive Firmenstempel) an den Veranstalter per Post geschickt werden. Der Aussteller haftet für Fehler beim Ausfüllen. 
Unter Bedingungen oder Vorbehalten eingereichte Anmeldungen finden keine Berücksichtigung. Platzwünsche, die nach Möglichkeit Berücksichtigung finden, stellen keine Bedingung für eine Beteiligung dar. Ein Konkurrenzschutz wird nicht eingeräumt.

(2) Mit der Anmeldung erteilt der Aussteller sein Einverständnis, dass seine Daten für Zwecke der Messedurchführung erhoben, verarbeitet, genutzt und ggf. zur Auftragsdatenverarbeitung
an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus erklärt er sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für die Veranstaltung genutzt werden.

(3) Platzierungsbeginn: Mai 2025

(4) Anmeldeschluss: 30.11.2025

5. Zulassung

(1) Zur Messe/Gesundheitstag können nur Einzelunternehmen, Firmen, Verbände und Institutionen zugelassen werden, die der Nomenklatur der „Gesundheit“ entsprechen. Der Veranstalter kann nach seinem freien Ermessen Aussteller bzw. Mitaussteller von der Teilnahme an der Messe/Gesundheitstag ausschließen.

(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung und der damit verbundenen Übersendung der Teilnahmebestätigung zustande. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.

(3) Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, wenn er Kenntnis davon erhält, dass die Voraussetzungen für eine Zulassung bei der Anmeldung nicht vorlagen oder nachträglich entfallen sind oder der Aussteller wissentlich falsche Angaben bei der Anmeldung gemacht hat.

6. Beteiligungspreise

(1) Die Preise für die Beteiligung als Aussteller ergeben sich aus dem Anmeldeformular.

(2) Alle aufgezeigten Entgelte sind ohne MwSt.

7. Zahlungsfristen und -bedingungen

Rechnungen über Standmieten und über sonstige Leistungen oder Lieferungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt per Mail nach Eingang Anmeldeformular.
Die Zahlungsfristen beachten bei Sonderregelungen für Frühbucher.
Alle Forderungen des Veranstalters sind vor Aufbaubeginn zu begleichen. Die angemieteten Standflächen werden ausschließlich bei erfolgter Vorauszahlung zur Verfügung gestellt.

8. Rücktritt und Kündigung

(1) Bis zur Zulassung ist eine Stornierung der Anmeldung möglich.

(2) Sagt der Aussteller nach Zulassung seine Teilnahme an der Messe ab oder nimmt an der Veranstaltung nicht teil, sind die Standmiete und die auf Veranlassung des Ausstellers durch bereits erbrachte Leistungen entstandenen Kosten in voller Höhe zu zahlen. Dies entfällt, wenn der Aussteller einen geeigneten Ersatzaussteller findet, der den gebuchten Stand mit seinen Parametern übernimmt.
Hiervon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB.

9. Vorbehalt

Kann der Veranstalter aus Gründen, die nicht von ihm zu vertreten sind (z. B. höhere Gewalt), die Messe nicht oder nur teilweise oder nur zu anderen Zeiten durchführen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Schadenersatz.

10. Platzierung

Die Platzierung wird unter Berücksichtigung des Einganges der Anmeldung, des Veranstaltungskonzeptes und der zur Verfügung stehenden Räume durch den Veranstalter vorgenommen. Ein Tausch mit anderen Ausstellern ist ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht möglich.

11. Mitaussteller

(1) Die Teilnahme von Mitausstellern ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und Zulassung durch den Veranstalter möglich.

(2) Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters den ihm zugewiesenen Stand an Dritte unterzuvermieten oder zu überlassen bzw. für dritte Unternehmen zu werben.

12. Werbung und Vorführungen

(1) Werbung ist nur innerhalb der angemieteten Standflächen und nur für die vom Aussteller hergestellten bzw. vertriebenen Produkte bzw. Dienstleistungen erlaubt.

(2) Für den Inhalt der Werbung ist der Aussteller allein verantwortlich.

13. Standaufbau / -abbau / Allgemeines

Es ist Vorsorge zu treffen, dass der Fußbodenbelag nicht beschädigt wird. Sämtliche Verklebungen, die mit Klebebändern auf dem Parkettboden vorgenommen werden müssen, sind vorher immer mit doppelseitigem Klebeband „C4 23129SLF“ zum Schutz des Bodens abzukleben.
Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Veranstaltungsgeländes. Für die tägliche Reinigung des Messestandes ist der Aussteller selbst verantwortlich.  
Der anfallende Müll muss eigenständig entsorgt werden.
Der Abbau von Ständen und der Abtransport von Ausstellungsprodukten sind erst nach offizieller Beendigung der Veranstaltung erlaubt. Vorzeitiger Abbau wird mit einem Bußgeld i.H.v. 20 % des Mietpreises belegt. Messestände und Ausstellungsprodukte, die sich nach der Abbauzeit noch auf dem Veranstaltungsgelände befinden, werden auf Kosten des Ausstellers abtransportiert oder entsorgt.

14. Gastronomische Verpflegung

(1) An allen Ständen, an denen Kostproben oder Verpflegung – auch unentgeltlich – an die Besucher verabfolgt werden, sind die bestehenden Vorschriften des Gesundheitsamtes sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften strikt einzuhalten. Die Abgabe von gastronomischer Versorgung ist nur nach Rücksprache und schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet.

15. Schlussbestimmungen

(1) Alle Vereinbarungen, Genehmigungen und mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Der Veranstalter übt im gesamten Veranstaltungsbereich für die Auf-, Veranstaltungs- und Abbauzeit das Hausrecht aus.

(3a) Die Propagierung von rechtsextremen, rassistischen, nationalistischen, verfassungsfeindlichen, chauvinistischen oder antisemitischen ldeen und Positionen sind nicht zugelassen.
(3b) Die Diskriminierung von einzelnen Personen oder Gruppen bezüglich ihrer regionalen oder sozialen Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung in welcher Form auch immer ist nicht erlaubt..
(3c) Verstöße werden mit sofortiger Kündigung und Verlassen der Messe als Aussteller geahndet. 
Eventuelle Schadenersatzforderungen werden angezeigt.

(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen, einschließlich sämtlicher Zahlungsverpflichtungen, ist Berlin. Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Veranstaltungsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht unwirksam.
 

Die Veranstaltungsbedingungen als PDF zum Download

 

Anmeldung Aussteller

Anmeldung zur Messe in: 

CCG Congress Consult und Immobiliengesellschaft mbH
Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin

Zur Anmeldung füllen Sie bitte das Anmeldeformular unten online aus.

Anmeldeschluss: 30.11.2025

 

Anmeldeformular:

 

 

 

Alle Vorbereitungen zur Organisation der Präventos-Messe 2024 laufen bereits.
Wir freuen uns auf Sie im Januar 2026!

 

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